AGB
    Diese Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch, wenn der Käufer abweichende Geschäftsbedingungen mitteilt. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gültig.
    l. Lieferbedingungen:
    1. Aufträge im Nettowert von mehr als Euro 400,-- werden frachtfrei Empfangsstation einschließlich Verpackung geliefert. Alle anderen Lieferungen erfolgen unfrei, einschließlich Verpackung, oder die Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, und falls keine besonderen Vorschriften erteilt sind, wird das nach unserem Ermessen beste Transportmittel gewählt.
    2. Wir werden nur verpflichtet, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Dasselbe gilt für Änderungen und Nebenabreden. Angebote, Preise und Voranschläge gelten stets freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Wochen seit deren Eingang gebunden. Entgegennahme und Weitergabe telegrafischer, fernschriftlicher und telefonischer Bestellungen oder Aufträge geht auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei "Kleinaufträgen" unter Euro 150,-- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 15,--. Bei Betriebsstörungen dürfen wir die Lieferungen ganz oder teilweise ablehnen, ohne dass der Käufer Schadenersatz verlangen kann. Wir sind bemüht, die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Angaben über Lieferzeiten auch im Schriftwechsel sind jedoch in jedem Fall für uns unverbindlich. Irgendwelche Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
    3. Reklamationen werden nur 8 Tage nach Warenerhalt in schriftlicher Form akzeptiert.
    4. Auch mangelhafte Ware muss angenommen und voll bezahlt werden. Sie wird von uns nach Ermessen instandgesetzt oder umgetauscht. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Rücksendungen müssen porto- und frachtfrei erfolgen.
    5. Transportschaden: Bei Anlieferung der Ware ist diese sofort in Anwesenheit des Lieferanten auf einen möglichen Transportschaden zu überprüfen! Offensichtliche Schäden müssen auf dem Frachtpapier (Speditionslieferschein) vermerkt werden. Bei verdecktem Schaden muss dieser unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, denn der Spediteur muss spätestens 4 Tage nach der Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein.
    6. Eine durch Verbesserung oder Änderung bedingte Abweichung unserer Werkzeuge gegenüber von Prospekten bleibt vorbehalten.
    7. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, auch künftige Forderungen von uns bezahlt hat. Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises. Er tritt jetzt schon die Kaufpreisforderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers einen Teil dieser Sicherheiten freizugeben, wenn ihr Wert den Betrag unserer Forderungen unangemessen übersteigt.
    8. Die angegebenen Lieferbedingungen gelten ausschließlich für Österreich.
    Für den Export werden die Lieferbedingungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Export-Verkaufsleiter festgelegt.
    II. Zahlungsbedingungen:
    1. Für alle Lieferungen: 8 Tage 2% Skonto, 14 Tage netto.
    2. Reparaturen sind sofort rein netto zahlbar.
    3. Die Zahlung hat in der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegebenen Weise zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 10,00% per anno berechnet.
    4. Bei bekannt werdenden Zahlungsschwierigkeiten des Kunden sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder vom Vertrag – ganz oder teilweise – zurückzutreten.
    5. Zahlungen werden zur Begleichung der älteren Schuld zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung verwendet; allfällige Zahlungswidmungen werden nicht angenommen.
    6. Wir sind berechtigt, einen Rechtsanwalt oder Inkassodienst mit der Einbringung von Außenständen zu beauftragen und der Kunde ist verpflichtet, diese Mahn- und Inkassospesen zu tragen.
    7. Bei Rücksendungen werden im Falle einer Gutschriftserteilung, je nach Ermessen bis 30% Manipulationsgebühr vom Rechnungsbetrag abgezogen.
    8. Alle Warensendungen und Rücksendungen müssen frachtfrei erfolgen. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
    9. Anfechtung unserer Forderungen ist ausgeschlossen
    10. PREISÄNDERUNG - Tritt eine Änderung der Rohstoff-, Lohn-, Transport- oder Importkosten ein, so behält sich die Firma Erba das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern.
    III. Produkthaftung, Freizeichnung, Überbindungsverpflichtung, Garantie:
    1. Der Käufer, bei welchem es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz handelt, verzichtet ausdrücklich auf alle, wie immer Namen habende Ansprüche für Sachschäden, die er als Unternehmer erleidet.
    2. Der Käufer ist ermächtigt und verpflichtet, diese Freizeichnung von der Haftung für Sachschäden seinen eigenen gewerblichen Abnehmern gegenüber sowohl im eigenen als auch im Namen von Erba weiter zuüberbinden, so dass damit sichergestellt ist, dass auch Abnehmer des Käufers, sofern es sich nicht um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, Erba gegenüber ausdrücklich auf alle, wie immer Namen habenden Ansprüche für Sachschäden, die Sie als Unternehmer erleiden, verzichten. Es wird sohin die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen.
    3. Garantiebestimmungen: Auf alle Waren 6 Monate Garantie. Wichtig, bitte Verkaufsbeleg (Kassabon, Faktura usw.) im Original oder Kopie beilegen. Ohne Verkaufsbeleg oder für Schäden, die durch falsche Handhabung, Demontage usw. entstehen, leisten wir keine Garantie.
    IV. Geheimhaltungsverpflichtung:
    Der Käufer ist verpflichtet, bei Erba getätigte Aufträge und dessen durchgeführte Lieferungen, sowie sich daraus ergehende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.
    Er erklärt diesbezüglich, Erba schad- und klaglos zu halten.
    V. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
    Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, insbesondere für Kaufpreisansprüche, ist Wien. Dies gilt auch für Ansprüche, die im Mahnverfahren verfolgt werden. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. Erfüllungsort für Lieferungen ist Wien. Im Übrigen gilt auch für den Export österreichisches Recht.
    VI. Firmenwortlaut:
    ERBA GmbH
    A-1230 Wien
    Talpagasse 6
    Tel. +43-1-93010 - 0
    Fax. +43-1-93010 - 900
    office@erba.at
    www.erba.at
    FN Wien 123979y
    DVR 0245968
    ATU 14667403
    ARA 4283
    ERA 50289